DAS JAHR IM RÜCK- UND AUSBLICK

Die Physiotherapie darf sich 2019 über eine Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr freuen. Trotzdem gibt es keine Jubelstimmung unter den Fachkräften. Zu viele Hürden existieren noch und ob die neue Heilmittel-Richtlinie zum 1. Oktober 2020 die Hindernisse wegräumt, weiß noch keiner.

Ein starkes Umsatzplus, mehr Patienten und die Blanko-Verordnung: eigentlich sind die Weichen für Physiotherapeuten 2020 auf Erfolg gestellt. Trotzdem blicken viele Physiotherapeuten aufgrund steigender Bürokratie-Abläufe und unklarer Auslegung neuer Gesetze mit Skepsis in die Zukunft. Aber bleiben wir bei den Fakten. Die Bundesweiten Heilmittelumsätze aus dem Heilmittelinformationssystem der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-HIS) veröffentlicht im Jahres- und Quartalsrhythmus die aktuellen Heilmittelumsätze. Jetzt liegt der Bundesbericht für das erste Halbjahr 2019 vor – und der zeigt Veränderungen zum Vorjahreszeitraum an. So stieg der Bruttoumsatz für alle Heilmittel um 18 Prozent auf ca. 4,2 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2019 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2018. Davon entfielen allein etwa drei Milliarden Euro auf den Bereich der Physiotherapie. Das entspricht einer Umsatzsteigerung von 18,6 Prozent.

Mehr Patienten, weniger Therapeuten

Zur Erinnerung: Rund 35 Millionen Leistungen der Physikalischen Therapie und Physiotherapie mit einem Gegenwert von 5,2 Milliarden Euro wurden von den GKV- Versicherten im gesamten Jahr 2018 in Anspruch genommen. Es scheint also so, dass in 2019 der Wert von 2018 deutlich übertroffen wurde. Denn Alterung der Gesellschaft sowie steigende Pflegebedürftigkeit nehmen rasant zu. Zusätzlich sank die Zahl der Physiotherapie- Schüler von 23.139 im Ausbildungsjahr 2010/2011 auf 21.220 in 2017/2018. Das bedeutet: Immer mehr Patienten für weniger Therapeuten.

Steigender Bruttoumsatz, hohe Verwaltungskosten

Erfreulich ist auch die Entwicklung der Umsatzzahlen je 1.000 Versicherte. Diese liegen im ersten Halbjahr 2019 im Bereich der Physiotherapie bei etwa 42.300 Euro. Das entspricht einem Plus von 17,8 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres. Der Umsatz je 1.000 GKV-Versicherte lag im gesamten Jahr 2018 bei 71.712 Euro. Keine Überraschungen gibt es bei den drei umsatzstärksten physiotherapeutischen Leistungen im ersten Halbjahr 2019: Krankengymnastik (Einzel) mit 44,8 Prozent, gefolgt von Manueller Therapie mit 15 Prozent und KG-ZNS Erwachsene (Einzel) mit 13,5 Prozent.

Interessante Fakten am Rande: Die GKV-Ausgaben des ersten Halbjahrs 2019 für Heilmittel betrugen ca. 4,2 Milliarden Euro. Deutlich darüber lagen die GKV-Ausgaben im ersten Halbjahr 2019 für Netto-Verwaltungskosten mit etwa 5,5 Milliarden Euro.

Weniger Papierkram – mehr Einfluss gefordert

Papierkram, Digitalisierung, Prüfungen von Heilmittelverordnungen: Fast jeder Therapeut muss sich mit Problem herumschlagen, die nichts mit den unmittelbaren Beschwerden ihrer Patienten zu tun haben. Vor allem, die vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung muss er so prüfen, dass sie anschließend auch vollkommen abrechenbar ist. Ein Zustand, den die Verbände und Initiativen nicht hinnehmen wollen. Eine Online-Befragung 2019 von  „Therapeuten am Limit“ ergab, dass bei 68 Prozent der Befragten der zeitliche Aufwand der Püfungen so hoch ist, dass die Patientenversorgung darunter leidet. Dies möchten alle ändern. Ein weiteres Problem stellt die nicht vorhandene Regelungskompetenz der Verbände auf die Gestaltung von Gesetzen dar. Der Einfluss der Heilmittelerbringer im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist nur minimal. Sollte sich eine der neuen Regelungen zur Heilmittel-Richtlinie als praxisuntauglich erweisen, gibt es nur wenig Möglichkeiten zur Kurskorrektur. Denn die Heilmittel-Richtlinie wird vom G-BA beschlossen, indem ausschließlich Vertreter der Ärzteschaft, der Krankenhäuser und Krankenkassen sitzen.

Ausblick 2020

Geht es nach Bundesgesundheitsminister Spahn war er bis zur Halbzeit der Legislaturperiode sehr erfolgreich. Auf die Frage nach seiner Arbeit hat er lakonisch geantwortet: „19 Monate – 19 Gesetze! Noch Fragen?“. Die wichtigen neuen Gesetze haben wir hier aufgeführt.

• Ab dem 1. Oktober tritt die Heilmittel-Richtlinie (inkl. neuem Heilmittelkatalog) in Kraft – mit zahlreichen Änderungen wie Verordnungsfall und Blanko-Verordnung.

• Die Beiträge für Physio- und Ergotherapeuten sowie Podologen zur Berufsgenossenschaft steigen.

• Für Therapeuten, die erstmalig von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizierte Präventionskurse anbieten möchten, gelten ab 1. Oktober höhere Qualifikationsanforderungen.

• Therapeuten und medizinisches Personal, das nach 1970 geboren ist, muss sich gegen Masern impfen lassen oder seine Immunität durch ein ärztliches Attest beim Arbeitgeber nachweisen. Dies gilt für alle Neueinstellungen ab dem 1. März 2020 – für bereits bestehende Mitarbeiter greift diese Regelung erst ab 31.7.2021.